Ökoregelung umweltfreundlicer Ackerbau (New für 2024)

Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde.

Die Änderungen des wallonischen Strategieplans wurden von der Wallonischen Regierung und der Europäischen Kommission validiert. Die unten in blau  gekennzeichneten Änderungen gelten ab dem Wirtschaftsjahr 2024.

Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.

Öko-Regelung:
142 - Umweltfreundlicher Ackerbau (New für 2024) 

Die Öko-Regelung „umweltfreundlicher Ackerbau“ soll Landwirte dazu ermutigen, Feldfrüchte anzubauen, die nur geringe Einträge erfordern. Auf diese Weise sollen Oberflächen- und Grundwasser geschützt, die Kulturpflanzenarten diversifiziert, die Bodenqualität erhalten, die Nahrungsmittelautonomie erhöht, die biologische Vielfalt geschützt, die Nahrungsmittelproduktion verlagert und die Ammoniakemissionen verringert werden.

Für wen?  

Der Empfänger

Wo?  

Nur Ackerlandparzellen, die sich auf dem Gebiet der Wallonischen Region befinden, kommen für diese Beihilfe in Betracht.  

Die Öko-Regelung „Verringerung der Einträge“ und die Öko-Regelung „Umweltfreundlicher Anbau“ können auf derselben Parzelle beantragt werden, es sei denn, die Verpflichtung im Rahmen der Öko-Regelung „Verringerung der Einträge“ bezieht sich auf ein Insektizid. 

Wann? Dauer? 

Ab dem 1. Januar 2023. 

Die Verpflichtungen haben eine Laufzeit von einem Jahr

Was tun?  

Um die Öko-Regelung für umweltfreundlichen Ackerbau in Anspruch nehmen zu können, baut der Landwirt eine Kulturpflanze einer der unten aufgeführten Varianten an und erfüllt dabei die Zugangsbedingungen.  

Für diese Öko-Regelung werden drei Varianten angeboten: 

  1. Variante 1: Futterleguminosen (Anbau in Reinkultur oder in Kombination mit anderen Leguminosen oder auch in Mischung mit Gräsern): Luzerne, Lupulina, Esparsette, Gilbweiderich oder Hornklee, Wicke.

Die Aussaatdichte bei Reinkulturen sind wie folgt (Liste der empfohlenen Arten und nicht abschließend):

 

Art

Dichte kg/ha

Gräser

 

Knäuelgräser (Dactylis spp.)

25

Schwingel (Festuca spp.)

30

Wiesenlieschgras(Phleum spp.)

15

Englisches Weidelgras oder Ivraie vivace (Lolium perenne

30

Italienisches oder Bastardweidelgras

35

Hülsenfrüchte

 

Bockshornklee (Trigonella foenum-graecum)

30

Futterlinsen (Lens spp.)

35

Hornklee (Lotus spp.)

25

Luzerne (Medicago spp.)

25

Steinklee (Melilotus spp.)

25

Hopfenklee

25

Esparsette (Hülse)

130

Geschälte Esparsetten (Onobrychis spp.)

40

Weißklee (Trifolium repens)

5

Bastardklee (Trifolium hybridum)

25

Rotklee (Trifolium pratense)

25

Futterwicke (Vicia sativa)

50

Maus-Wicke (Vicia narbonensis)

80

Purpur-Wicke

35

Zottige Wicke (Vicia villosa)

40

Sonstige

 

Gemeine Wegwarte (Cichorium spp.)

5

Spitzwegerich

10

Festulolium

30

Wiesenrispe

15

 

        2. Variante 2: Weniger intensive Kulturen:

1° Variante 2_A: Sommergetreide (Sommerweizen, Sommergerste, Sommertriticale, Sommerhafer, Sommerroggen, Sommerdinkel, Braugerste, Hirse, Einkorn, Sorghumhirse) in Reinkultur oder in Mischkultur.

2° Variante 2_B: Andere (Hanf, Buchweizen, Quinoa, Leindotter, Sonnenblumen, Senf) in Reinkultur.

Besondere Bedingungen:

Sommergetreide (Variante 2_A) muss nach dem 15. Februar gesät werden, mit Ausnahme von Sommerhafer und Sommergerste, die ab dem 1. November gesät werden können.

 

       3. Variante 3: Mischkulturen

1° Gemenge, die mindestens eine der folgenden Getreidearten und eine der folgenden Hülsenfruchtarten enthalten:

a) Hafer, Dinkel, Weizen, Einkorn, Gerste, Roggen und Triticale;

b) Ackerbohne, Linse, Eiweißerbse, Futtererbse und Wicke.

2° Mischungen von Leindotter und Linsen.

3° Gemenge, die aus mindestens einer der Getreidearten (Hafer, Dinkel, Weizen, Gerste, Roggen und Triticale) und Leindotter oder Linsen bestehen.

Besondere Bedingungen: 

Die Aussaatdichten bei Reinkulturen sind wie folgt:

 

 

Art

Dichte g/m²

Gräser

 

Hafer (Avena sativa)

350

Gerste oder Einkorn(Triticum monococcum) ungeschält

115 kg/ha

Dinkel (Triticum spelta) ungeschält

225 kg/ha

Dinkel (Triticum spelta) geschält

325

Weichweizen (Triticum aestivum)

350

Wintergerste (Hordeum vulgare)

290

Sommergerste

285

Roggen (Secale cereale)

285

Triticale (×Triticosecale)

310

Hülsenfrüchte

 

Winterackerbohne (Vicia faba)

35

Sommerackerbohne (Vicia faba)

45

Linsen (Lens spp.) (Samen)

325

Futtererbse (Pisum sativum)

50

Wintereiweißerbse (Pisum sativum) 

80

Eiweißerbsen Frühling

80

Futterwicke (Vicia sativa)

100

Maus-Wicke (Vicia narbonensis)

80

Brassicaceen

 

Leindotter (Camelina sativa)

5 kg/ha

 

Wie lauten die allgemeinen Bedingungen? 

Welche Beihilfen?  

Zu zahlender Betrag = 380 €/ha oder 440 €7ha * Förderfähige Fläche in ha

Die beihilfefähige Fläche ist die von der Verwaltungsinstanz gemeldete und kontrollierte Fläche (Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen).

Wie stellt man einen Antrag? 

Um Anspruch auf die Intervention zu haben, stellt der Antragsteller einen jährlichen Beihilfeantrag über das einheitliche Antragsformular.

Weitere Auskünfte  

Bei allgemeinen Fragen können Sie sich an polagri.dgo3@spw.wallonie.be wenden.  

Bei technischen Fragen oder Fragen zu Ihrer Akte können Sie sich an Ihre Außendirektion wenden.