Investitionen in forstwirtschaftliche Infrastrukturen im Zusammenhang mit dem Klimawandel (Forstwege)

Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde.

Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung.

Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.

Investitionen:

357 – Investitionen in forstwirtschaftliche Infrastrukturen im Zusammenhang mit dem Klimawandel (Forstwege)

Ziel der Intervention ist die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Forstbetrieben und ergänzend auch von Wassereinzugsgebieten gegenüber dem Klimawandel. Dies erfolgt durch:

Im Fokus steht das für die Verwaltung der Wälder erforderliche Wegenetz und seine multifunktionale Rolle (Freizeit, Tourismus etc.). Dieses hat sich als sehr sensibel gegenüber Erosion und Überschwemmungen erwiesen, was manchmal zu einer Verstärkung von Problemen beiträgt, insbesondere in Zonen, die sich durch ein bedeutendes Relief auszeichnen oder in überschwemmbaren Bereichen (Problematik von Niederschlag, Erosion etc.) und genauer bei Wegen und Straßen, die den Zugang zu Forstparzellen ermöglichen und auf denen kein Straßenverkehr stattfindet, sowie auch bei Wegen und Pfaden, die Aktivitäten vorbehalten sind.

Für wen?

Empfänger sind:

Es ist möglich, gemeinsame Projekte des öffentlichen und privaten Sektors vorzulegen.

Die Empfänger müssen über einen Waldgestaltungsplan oder einen einfachen Verwaltungsplan verfügen. Diese Bedingung gilt nicht für Privateigentümer, die weniger als 5 ha Wald besitzen.

Wann?

Ab 1. Januar 2023

Bedingungen?

Die folgenden Investitionen sind zulässig:

Zulässig sind auch „immaterielle“ Leistungen (Vergütung von Geometern, Ingenieuren, technischen und administrativen Entwicklungsbüros etc.), welche mit diesen Gestaltungen zusammenhängen sowie Kosten im Zusammenhang mit Machbarkeitsstudien, der Evaluierung von Auswirkungen auf die Umwelt, mit der Einholung von Genehmigungen – innerhalb eines Rahmens von 15 % der Gesamtkosten.

Welche Beihilfen?

Der öffentliche Beitrag liegt bei 100 % der dem Beihilfeempfänger tatsächlich entstandenen Kosten.

Die angefallenen Kosten werden auf Basis von quittierten Rechnungen erstattet, sofern die Arbeiten von einem Unternehmen durchgeführt wurden (wobei die Beträge den Marktkosten entsprechen müssen) oder auf Basis von Forderungsanmeldungen, wenn die Arbeiten vom Antragsteller selbst durchgeführt wurden.

Auswahlkriterien

Die Auswahlkriterien umfassen:

Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:

Die Projekte werden bis zur Höhe des verfügbaren Budgets bewilligt.

Wie reicht man den Antrag ein?

Die Einbringung von Beihilfeanträgen erfolgt elektronisch gemäß den Modalitäten, die beim Projektaufruf mitgeteilt wurden.

Für sämtliche Informationen

Für sämtliche Informationen wenden Sie sich bitte an
programme.feader.arne@spw.wallonie.be