Beihilfen zu Investitionen für Unternehmen für Forstarbeiten und Waldbewirtschaftung (Erstverarbeitung von Holz)

Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde.

Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung. 

Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.

Investitionen:

353 – Beihilfen zu Investitionen für Unternehmen für Forstarbeiten und Waldbewirtschaftung (Erstverarbeitung von Holz)

Der Beitrag zielt darauf ab, Investitionen in Unternehmen für Waldbewirtschaftung und Forstarbeiten zu unterstützen, damit diese in effizientere Betriebstechniken investieren und/oder Umwelt- und Klimaziele erreichen und auch damit sie ihre Aktivitäten in ländlichen Gebieten sowie ihre Kapazitäten zur Unterstützung des Krisenmanagements ausbauen.

Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwertung von Nebenerzeugnissen und Holzabfällen für die Erzeugung erneuerbarer Energie (Abfallrückgewinnung, Verarbeitung und Verpackung) sind ebenfalls von der Maßnahme gedeckt.

Die Investitionen müssen vor allem eines oder mehrere der folgenden Ziele haben:

Für wen?

Der Beihilfeempfänger muss folgende Kriterien erfüllen:

Wann?

Bedingungen?

Zulässig sind Investitionen, die vom Beihilfeempfänger getätigt werden und sich auf die folgenden Kategorien beziehen:

Während eines Zeitraums von mindestens fünf Jahren verpflichtet sich der Beihilfeempfänger dazu, die Bedingungen für die Zulässigkeit einzuhalten sowie die geförderten Investitionen in einem guten funktionalen Zustand zu halten und ihre Zweckbestimmung beizubehalten.

Welche Beihilfen?

Die gewährte Beihilfe in Form eines Kapitalzuschusses ist auf einen Prozentsatz festgelegt, welcher auf den Pauschalbetrag der betreffenden Investition berechnet wird.

Die Liste dieser Investitionen sowie der festgelegte Pauschalbetrag befinden sich im Anhang zum Ministerialerlass zur Umsetzung des Erlasses der wallonischen Regierung über Beihilfen für die Niederlassung und für Investitionen[1].

Dieser Pauschalbetrag sowie die Liste der zulässigen Geräte und Ausrüstungen können überprüft und angepasst werden, um die Entwicklung der Preise und neuer Technologien, die auf den Markt kommen, zu berücksichtigen.

Der Prozentsatz der Beihilfe besteht einerseits aus einem Basissatz und andererseits aus einer oder mehreren potenziellen Erhöhung(en) im Zusammenhang mit der Frage, ob der Antragsteller und/oder sein Investitionsprojekt bestimmte Kriterien erfüllt/erfüllen.

Deckelung: Keinesfalls darf der Wert der Beihilfe 40 % des Pauschalbetrags der Investition übersteigen.

Der Gesamtbetrag der öffentlichen Beihilfe, der einem Beihilfeempfänger im Rahmen der genannten Maßnahme für den Zeitraum 2023-2027 gewährt werden kann, ist auf 500.000  festgelegt.

Auswahlkriterien

Die Auswahlkriterien umfassen:

Wie reicht man den Antrag ein?

Die Einreichung von Beihilfeanträgen erfolgt über die App AII-on-Web, welche über den Online-Schalter PAC-on-Web verfügbar ist.

Die Dossiers unterliegen einem Auswahlverfahren in vierteljährlichen Blöcken.

Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:

Während des Quartals, in dem die Beurteilung der Anträge stattfindet, können weiterhin neue Anträge eingereicht werden, jedoch werden diese erst am Ende des folgenden Quartals beurteilt.

Wichtig

Für sämtliche Informationen

Für sämtliche Informationen wenden Sie sich bitte an
programme.feader.arne@spw.wallonie.be

Bei jeglichen technischen Fragen oder Fragen bezüglich Ihres Dossiers können Sie Kontakt aufnehmen mit questions.structures.agricoles.opw@spw.wallonie.be

[1] Ministerialerlass zur Umsetzung des Erlasses der wallonischen Regierung vom … (Datum) über Niederlassungs- und Investitionsbeihilfen bezüglich des Sektors der Landwirtschaft, der Aquakultur und des Gartenbaus sowie bezüglich Genossenschaften und sonstiger Unternehmen im Bereich der Erstverarbeitung und Vermarktung im Sektor der Nahrungsmittel und der Forstwirtschaft