Einleitung

Die Bedingung für den Erhalt der Beihilfen sind bestimmte Regeln, an die sich alle Landwirte oder andere Beihilfeempfänger der GAP, die eine oder mehrere der folgenden Beihilfen empfangen, halten müssen:

Diese Regelung wurde mit der Reform der GAP von 2003 eingeführt und wird für das Programm 2023-2027 in Bezug auf die Umwelt verstärkt.

Im Rahmen der Konditionalität werden zwei Arten von Anforderungen kontrolliert:

Die Voraussetzungskriterien (Erhaltung von Dauergrünland (GLÖZ 1), Prozentsatz nicht-produktiver Flächen zur Förderung der Biodiversität (GLÖZ 8), Schutz von umweltsensiblem Dauergrünland (GLÖZ 9)) sind bereits in den GLÖZ integriert.

Neue Richtlinien zum Schutz von Feuchtgebieten (GLÖZ 2), dem Schutz des Bodens vor Erosion (GLÖZ 5), der Bodenbedeckung (GLÖZ 6) und Fruchtwechsel auf Ackerland (GLÖZ 7) sind ebenfalls vorgesehen.