Gekoppelte Stützung für Eiweißpflanzen (New für 2024)

Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde.

Die Änderungen des wallonischen Strategieplans wurden von der Wallonischen Regierung und der Europäischen Kommission validiert. Die unten in blau  gekennzeichneten Änderungen gelten ab dem Wirtschaftsjahr 2024.

Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.

 

Gekoppelte Beihilfe für Kulturen aus Eiweißpflanzen (New für 2024)

Die Wallonie weist ein erhebliches Defizit beim Anbau von Eiweißpflanzen auf. Infolgedessen wurde ein strategischer Plan eingerichtet, um die Möglichkeiten für den Ausbau dieser Kulturen zu nutzen. Das Ziel der gekoppelten Beihilfe für den Kulturen aus Eiweißpflanzen ist es, den Sektor zu anzuregen, um so bis zum Jahr 2030 eine Aussaatfläche für Eiweißpflanzen-Kulturen von 15.000 Hektar zu erreichen (10.000 Hektar im Jahr 2027). Diese Beihilfe soll die Unabhängigkeit bezüglich Eiweiß auf Ebene der landwirtschaftlichen Nutzung und auch auf Ebene des Gebiets der Wallonischen Region verbessern und zwar sowohl bezüglich der Fütterung von Tieren als auch bezüglich der menschlichen Ernährung.

 

Für wen?

Beihilfeempfänger:

Wo?

Nur Parzellen, die sich im Gebiet der Wallonischen Region befinden, können diese Beihilfe erhalten.

Wann?

Ab 1. Januar 2023. Die Verpflichtungen haben eine Laufzeit von einem Jahr.

Was tun? Welche Kulturen kommen für diese Beihilfe in Frage?

Für diese gekoppelte Beihilfe kommen in Frage:

  • Folgende Eiweißkulturen in Reinkultur:
    • Sojabohne
    • Winter- und Frühjahrssorten von Eiweißerbsen
    • Winter- und Frühjahrssorten von Acker- und Puffbohnen
    • Lupinen
    • Linsen
    • Kichererbsen
    • Bockshornklee
  • Mischung aus verschiedenen Kulturen aus der Liste oben
  • Mischungen von Kulturen aus dieser Liste mit Gräsern, Getreidesorten, Leguminosen oder anderen Eiweißpflanzen als jenen aus der Liste sind zulässig, wenn das Gesamtgewicht des Saatguts der zulässigen Eiweißpflanzen aus der Liste mehr als 50 % jenes Gewichts beträgt, das üblicherweise für ihre Aussaat in Reinkultur eingesetzt wird.
  • Die Mischungen von Kulturen aus dieser Liste mit Gräsern, Getreide, Hülsenfrüchten oder anderen Eiweißpflanzen, als den in der Liste aufgeführten, ist zulässig, wenn die zulässigen Eiweißpflanzen aus der Liste in der Mischung überwiegen. Der Anteil jeder Art in der Zusammensetzung der Mischung wird auf der Grundlage der üblichen Dichte (d. h. Samen pro m²) der Aussaat bei Reinkulturen bestimmt, d. h:
GAP-SP
Dichtes (Samen/m²)
Bockshornklee (Trigonella foenum-graecum)
400
Winterackerbohne (Vicia faba)
35
Sommerackerbohne (Vicia faba)
45
Linsen (Lens spp.) (Samen)
325
Weiße Lupine (Lupinus albus)
60
Blaue Lupine (Lupinus angustifolius)
100
Gelbe Lupine (Lupinus luteus)
100
Kichererbse (Cicer arietinum)
60
Wintereiweißerbse (Pisum sativum
80
Eiweißerbsen Frühling
80
Soja (Glycine max)
70

 

Die mit 31. Mai vor Ort befindliche Kultur bestimmt die zulässige Kultur.

Die Ernte der beihilfefähigen Kultur muss nach dem 15. Juni erfolgen.

Welche Beihilfe? Höhe der Beihilfe?

Die Prämie beläuft sich auf 375 €/Hektar für Flächen mit Parzellen, die für die Beihilfe zulässig sind.

Die Beihilfe wird folgendermaßen berechnet:

Auszuzahlender Betrag = 375 €/Hektar * Zulässige Fläche in Hektar

Die Mindestfläche, welche eingerichtet werden muss, um diese gekoppelte Beihilfe zu erhalten, liegt bei 0,5 Hektar.

Die zulässige Fläche ist jene Fläche, die von der Verwaltungsstelle gemeldet und kontrolliert wird (Verwaltungskontrollen und Kontrollen vor Ort).

Auswahlkriterien

Keine Auswahlkriterien für diesen Beitrag.

Wie reicht man den Antrag ein?

Für die Inanspruchnahme des Beitrags reicht der Antragsteller fristgerecht einen Antrag auf Teilnahme am System für gekoppelte Beihilfen in seiner Flächenerklärung ein.

Für sämtliche Informationen

Für sämtliche Informationen wenden Sie sich bitte an polagri.dgo3@spw.wallonie.be 

Bei jeglichen technischen Fragen oder Fragen bezüglich Ihres Dossiers können Sie mit Ihrer Außendirektion Kontakt aufnehmen.